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Außergerichtliches Mahnverfahren
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Einen Großteil unserer Inkassoaufträge wickeln wir im außergerichtlichen Mahnverfahren ohne Anwalt ab. Die Vorgehensweise richtet sich speziell nach der finanziellen Situation Ihres Kunden.
Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Auskunftsdiensten ermöglicht es uns, Informationen über Ihren Kunden einzuholen, um so nicht noch mehr Geld dem schlechten Geld hinterherzuwerfen und zu verlieren.
Mit diesem Informationsvorsprung ausgerüstet, ersparen wir Ihnen komplizierte und vor allem wertlose Aktivitäten und Zeit, in der Sie sich um Ihr eigentliches Geschäft kümmern können.
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Gerichtliches Mahnverfahren für unstreitige Forderungen
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Sollte der Schuldner seine offene Rechnung trotz außergerichtlichem Mahnverfahren nicht beglichen haben, die Bonitätsabfrage aber eine positive Bewertung über ihn ausweist, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren selbst ein oder beauftragen in Absprache mit Ihnen einen unserer Vertragsanwälte.
In diesem Fall wird beim zuständigen Mahngericht ein Mahn- bzw Vollstreckungsbescheid beantragt.
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Zwangsvollstreckung
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Bei einer Zwangsvollstreckung stehen uns vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, die wir gern in Ihrem Auftrag duchführen lassen:
- Kontenpfändung
- Pfändung des beweglichen Vermögens
- Lohn-/Gehaltspfändung
- Forderungspfändung
- uvm.
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Bonitätsprüfung
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Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Auskunftsdiensten ermöglicht es unseren Kunden und Mitgliedern Bonitätsabfragen über zukünftige oder bestehende Kunden zu tätigen.
Nicht zahlende Kunden sind eine Gefahr für jedes Unternehmen. Deshalb nutzen Sie diese Bonitätsabfrage nicht nur zur Klärung ob ein gerichtliches Verfahren Sinn macht, sondern beugen Sie Forderungsausfällen vor, indem Sie sich über Ihren avisierten Kunden und deren Liqidität vorab erkundigen.
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Forderungsberechnung
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Kontaktieren Sie hierzu bitte unsere Mitarbeiter.
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Unser kompetentes Serviceteam steht Ihnen gerne zur Verfügung!
0180-500 2944
(0,14€/Min aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42€/Min aus dem dt. Mobilfunk, andere Länder ggf. abweichend)
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